1 \section{Studienbeihilfe}
3 Keine Studiengebühren zahlen folgende Studierende - vorausgesetzt, dass sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten:
4 * Österreichische StaatsbürgerInnen,
6 * Personen, denen aufgrund völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie InländerInnen oder
7 * Flüchtlinge gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind.
8 Dies gilt unabhängig vom Alter der Studierenden.
10 Für ausländische und außerordentliche Studierende gilt, dass sie weiterhin Studiengebühren zahlen müssen (€ 363,36/Semester).\\
12 Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die auf der Website der ÖH noch detaillierter erklärt werden \footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/rundumsgeld/\#/rundumsgeld/\#studiengebuehren}}.\\