1 \section{Studiengebühren}
2 Keine Studiengebühren zahlen folgende Studierende - vorausgesetzt, dass sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten:
4 \item Österreichische StaatsbürgerInnen,
6 \item Personen, denen aufgrund völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie InländerInnen oder
7 \item Flüchtlinge gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind.
9 Dies gilt unabhängig vom Alter der Studierenden.
11 Für ausländische und außerordentliche Studierende gilt, dass sie weiterhin Studiengebühren zahlen müssen (€ 363,36/Semester).\\
13 Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die auf der Website der ÖH noch detaillierter erklärt werden\footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/rundumsgeld/\#/rundumsgeld/\#studiengebuehren}}.