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4 \section{Studienbeihilfe}\label{sec:finanz_studienbeihilfe}
5 Die Studienbeihilfe beruht auf der Idee, dass der Staat einen Teil der Finanzierung des Studiums übernimmt, wenn dich deine Eltern nicht ausreichend unterstützen können. Daher berechnet sich die Höhe der Studienbeihilfe unter anderem aus dem Einkommen der Eltern.\\
7 Die Antragsformulare kannst du auf der Webseite der Studienbeihilfenbehörde\footnote{\url{https://www.stipendium.at}} herunterladen oder im Sozialreferat der HTU abholen. Der Antragszeitraum für das Wintersemester ist von 20. September bis 15. Dezember, für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai. Wenn du vor dem Ende der Antragsfrist noch nicht alle Unterlagen zusammen hast, schick einfach nur das Datenblatt mit deinen Angaben. Die fehlenden Unterlagen kannst du jederzeit nachreichen. Es zahlt sich aus, einen Antrag zu stellen – im schlechtesten Fall bekommst du einfach keine Beihilfe zuerkannt.
9 \subsection{Voraussetzungen}
10 Anspruchsberechtigt sind Studierende, die zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
12 \item Österreichische StaatsbürgerInnen
13 \item Konventionsflüchtlinge
14 \item Staatenlose, wenn sie sich bereits fünf Jahre in Österreich aufhalten
15 \item Unter bestimmten Umständen auch EWR-BürgerInnen und sonstige Drittstaatenangehörige\footnote{\url{https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch}}
18 Zusätzlich müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:
20 \item Du musst \enquote{sozial bedürftig} sein. Das wird anhand des Einkommens deiner Eltern, der Anzahl deiner Geschwister, die noch von deinen Eltern versorgt werden müssen und deines eigenen Einkommens berechnet. Bist du verheiratet oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, fließt auch das Gehalt von deinem/deiner PartnerIn in die Berechnung mit ein.
21 \item Du darfst keine andere gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben.
22 \item Nach zwei und sechs Semestern musst du nachweisen können, dass du \enquote{gewissenhaft studiert} hast (siehe Leistungsnachweis).
23 \item Du musst dein Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben. Diese Altersgrenze kann sich für SelbsterhalterInnen, Studierende mit Kindern, behinderte Studierende und Masterstudierende erhöhen.
26 \subsection{Höhe der Beihilfe}
27 Die Höhe der Studienbeihilfe wird aus der \enquote{Höchststudienbeihilfe} minus einiger Faktoren errechnet. Du kannst zwischen € 5,- und € 679,- im Monat bekommen. Dieser Betrag hängt von diversen Faktoren ab. Du kannst dir im Vorfeld online\footnote{\url{http://www.stipendienrechner.at/studienbeihilfen.htm}} deine voraussichtliche Studienbeihilfe berechnen. Dies ist aber nur als grober Richtwert zu sehen.
28 An der Studienbeihilfe hängen auch einige Sonderleistungen wie z.B: Fahrtkostenzuschuss, Auslandszuschuss, usw. \\
30 Die Beihilfe kann sich durch folgende Punkte verringern:
32 \item Einkünfte aus Nebenjobs, wenn der jährliche Verdienst mehr als € 8.000,- beträgt
33 \item Zumutbare Unterhaltsleistungen der Eltern, EhepartnerInnen oder eingetragenen PartnerInnen
34 \item Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
37 \textbf{Achtung:} auch Arbeitslosengeld, Waisenpension, Kinderbetreuungsgeld und 13. sowie 14. Monatsgehalt zählen als Einkünfte!
39 Sollte sich der monatliche Betrag durch oben genannte Abzüge auf unter € 5,- reduzieren, giltst du nicht als sozial bedürftig und dir wird auch keine Studienbeihilfe ausgezahlt.
41 \subsection{Anspruchsdauer}
42 Ein Anspruch besteht für die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Semester. Unter bestimmten Bedingungen kannst du aber auch weitere Toleranzsemester beantragen.
44 \subsection{Leistungsnachweis}
45 In den ersten beiden Semestern reicht eine Inskriptionsbestätigung. Nach dem zweiten Semester musst du einen Nachweis über 30 ECTS erbringen. Der volle Leistungsnachweis berechtigt dich zum Weiterbezug der Studienbeihilfe bis zum Ende der Anspruchsdauer für das Bachelorstudium. Nach dem 6. Semester (also bis zum Ende der Antragsfrist des 7. Semesters) musst du zumindest 90 ECTS nachweisen können. Schaffst du das nicht, erlischt lediglich dein Anspruch, du musst aber nichts zurückzahlen.\\
47 \subsection{Wechsel des Studiums} % §17 StudFG, Stand 2013 %
48 Du darfst dein Studium genauso wie bei der Familienbeihilfe nicht öfters als zweimal wechseln und das nur jeweils innerhalb der ersten zwei Semester (plus der Inskriptionsfrist des dritten Semesters). Wechselst du nach dem zweiten Semester, erlischt dein Anspruch für die Dauer, die du dein altes Studium betrieben hast.\\
50 Wenn du alle LVAs aus dem alten Studium im neuen Studium verwenden kannst, gilt das nicht als Studienwechsel - das ist besonders bei einem Wechsel innerhalb der Informatik interessant.
52 \subsection{SelbsterhalterInnenstipendium}
53 Bei einem SelbsterhalterInnenstipendium spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle. Folgende Kriterien müssen für ein SelbsterhalterInnenstipendium erfüllt sein:
55 \item Vor der Zuerkennung der Studienbeihilfe musst du dich mindestens 48 Monate lang selbst erhalten haben. Diese 48 Monate müssen nicht durchgehend gewesen sein, allerdings musst du in jedem Kalenderjahr, in dem du Monate angerechnet haben möchtest, zumindest € 7.272,- verdient haben. Die Zeit des Präsenz- bzw. Zivildienstes zählt ebenfalls zu den 48 Monaten, dabei gibt es keine Mindesteinkommensgrenze.
56 \item Du darfst nicht mehr als 29 Jahre alt sein, bevor du zu studieren beginnst. Diese Altersgrenze erhöht sich für jedes Jahr, das du länger als vier Jahre gearbeitet hast, um ein Jahr – maximal jedoch um fünf Jahre. Für Zeiten der Kinderbetreuung bis zum zweiten Lebensjahr erhöht sich die Altersgrenze ebenfalls um ein Jahr.
58 % Source0: http://www.studieren.at/studienfinanzierung/selbsterhalterstipendium (2014-09)
60 Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679. Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe.
62 \subsection{Übergang Bachelor $\Rightarrow$ Master} % §15 (3) StudFG, Stand 2013) %
63 Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 24 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen.\\
65 Nach Abschluss des Bachelorstudiums und mit Beginn des Masters musst du einen neuen Antrag auf Studienbeihilfe stellen, da es sich um ein neues Studium handelt. Solltest du nach dem Bachelor ohne Folgeantrag weiterhin Geld bekommen, melde dich bei der Studienbeihilfenbehörde, da du dieses Geld sonst eventuell zurückzahlen musst.