From f0d8a58d87df2bdfd3e50cd89a32085e0c88f6b4 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jan Vales Date: Mon, 18 Mar 2019 14:05:01 +0100 Subject: [PATCH] 6 Monate -> 12 Monate --- articles/advuni_pruefungsrecht.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex index 93966ef..163b33d 100644 --- a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex +++ b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex @@ -52,7 +52,7 @@ Für das Verbot, den Prüfungsraum nach Abgabe der Prüfung zu verlassen, gibt e \textbf{[UG]} Wenn du den letztmöglichen Antritt in einem Pflichtfach in den Sand setzt, wirst du für dieses Studium an der Universität gesperrt (und für alle anderen Studien, bei denen dieses Fach Pflicht ist), weil dieses Fach für den Studienabschluss benötigt wird, und du es nicht mehr positiv abschließen kannst. Nach einer Sperre auf der TU Wien könntest du aber ein Informatikstudium an der Uni Wien beginnen.\\ -\textbf{[UG]} Positiv beurteilte Prüfungen kannst du binnen sechs Monate wiederholen. Mit dem erneuten Antritt wird der letzte Antritt nichtig (aber er wird immer noch auf die Zahl deiner Prüfungsantritte angerechnet!). Das bedeutet, dass das zuletzt ausgestellte Zeugnis gilt. +\textbf{[UG]} Positiv beurteilte Prüfungen kannst du binnen zwölf Monaten wiederholen. Mit dem erneuten Antritt wird der letzte Antritt nichtig (aber er wird immer noch auf die Zahl deiner Prüfungsantritte angerechnet!). Das bedeutet, dass das zuletzt ausgestellte Zeugnis gilt. \subsection{Nach der Prüfung} \textbf{[UG]} Wenn du bei einer Prüfung negativ beurteilt wirst und dagegen Einspruch einlegen willst, so musst du binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung (nicht der Zeugnisausstellung!) schriftlich und begründet Einspruch beim Studiendekan bzw. bei der Studiendekanin einlegen. Wenn du möchtest, kann dich die Fachschaft dabei unterstützen.\\ -- 2.43.0