From d5b5ea43e7b3fff5ba73e423a9e7fb3fdb3a808d Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: luto Date: Fri, 14 Jul 2017 17:44:03 +0200 Subject: [PATCH] Anzahl der Antritte in der STEOP --- articles/es_steop.tex | 4 ++-- 1 file changed, 2 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/articles/es_steop.tex b/articles/es_steop.tex index d1319fd..bd11daa 100644 --- a/articles/es_steop.tex +++ b/articles/es_steop.tex @@ -2,9 +2,9 @@ % page: 2 columns \section{ST(E)OP}\label{sec:es_steop} -Seit dem Wintersemester 2011 gibt es für alle Studierenden, die zum ersten Mal ein Bachelorstudium an einer österreichischen Universität inskribieren, die sogenannte \enquote{Studieneingangs- und Orientierungsphase}, die auch als \enquote{STEOP} bezeichnet wird. Offiziell soll sie den Studierenden einen Überblick über alle Bereiche ihres Studiums bieten und bei der Einschätzung helfen, ob mensch sich im richtigen Studium befindet.\\ +Alle Studien an der TU Wien beginnen mit der sogenannten \enquote{Studieneingangs- und Orientierungsphase}, die auch als \enquote{STEOP} bezeichnet wird. Offiziell soll sie den Studierenden einen Überblick über alle Bereiche ihres Studiums bieten und bei der Einschätzung helfen, ob mensch sich im richtigen Studium befindet.\\ -An der TU Wien wurde die Anzahl der Prüfungsantritte für alle LVAs der STEOP von fünf auf drei herabgesetzt. Für alle weiteren Prüfungen im Laufe des Studiums kannst du weiterhin fünf Mal antreten. Details zu diesen Regelungen findest du im Universitätsgesetz\footnote{\url{https://www.jusline.at/Universitaetsgesetz_\%28UnivG\%29.html}} (§66) und im entsprechenden Teil der Satzung der TU Wien\footnote{\url{https://fsinf.at/satzung_str}} (§21).\\ +An der TU Wien hast du für alle LVAs der STEOP vier Antritte. Für alle weiteren Prüfungen im Laufe des Studiums kannst du fünf Mal antreten. Details zu diesen Regelungen findest du im Universitätsgesetz\footnote{\url{https://www.jusline.at/Universitaetsgesetz_\%28UnivG\%29.html}} (§66) und im entsprechenden Teil der Satzung der TU Wien\footnote{\url{http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/ukanzlei/Studienrechtliche_Bestimmungen.pdf}} (§21).\\ \textbf{Achtung}: Der folgende Absatz kann Spuren von Zynismus enthalten.\\ -- 2.43.0