From a2534079fa5f31478bd065d3bd643efd852282db Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Bokan MAssad Date: Mon, 17 Mar 2014 23:56:03 +0100 Subject: [PATCH] Korrekturen eingearbeiter Part 2. --- articles/advuni_mitbelegen.tex | 4 ++-- articles/advuni_pruefungsrecht.tex | 20 ++++++++++---------- articles/finanz_allgemein.tex | 6 +++--- articles/finanz_familienbeihilfe.tex | 14 +++++++------- articles/finanz_stipendium.tex | 4 ++-- articles/finanz_studarb.tex | 2 +- articles/finanz_studienbeihilfe.tex | 9 ++++----- articles/finanz_studiengebuehren.tex | 2 +- 8 files changed, 30 insertions(+), 31 deletions(-) diff --git a/articles/advuni_mitbelegen.tex b/articles/advuni_mitbelegen.tex index 5158ebb..20dcd98 100644 --- a/articles/advuni_mitbelegen.tex +++ b/articles/advuni_mitbelegen.tex @@ -1,7 +1,7 @@ \section{Mitbelegen}\label{sec:advuni_mitbelegen} -Um an einer anderen Universität als der TU Wien Prüfungen absolvieren zu können, kannst du an dieser mitbelegen. Das ist besonders interessant, um etwa in ganz andere Studienrichtungen hinein zu schnuppern oder um an einer Spezial-Lehrveranstaltung der Informatik der Universität Wien teilzunehmen. Wenn du Medizinische Informatik studieren willst, werden dich vielleicht die Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Wien interessieren. Alternativ kannst du auch einfach ein Studium an dieser Universität inskribieren. Du kannst die absolvierten Prüfungen als Freifächer oder in einigen Fällen als Wahlfächer verwenden. +Um an einer anderen Universität als der TU Wien Prüfungen absolvieren zu können, kannst du an dieser mitbelegen. Das ist besonders interessant, um etwa in ganz andere Studienrichtungen hinein zu schnuppern. Wenn du Medizinische Informatik studieren willst, werden dich vielleicht die Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Wien interessieren. Alternativ kannst du auch einfach ein Studium an dieser Universität inskribieren. Du kannst die absolvierten Prüfungen als Freifächer oder in einigen Fällen als Wahlfächer verwenden. \subsection{Ablauf} -An den meisten Universitäten musst du beim erstmaligen Mitbelegen eine Online-Vorerfassung ausfüllen. Außerdem ist bei einigen Unis (WU, Uni Wien) die Absolvierung der STEOP vorausgesetzt. Beim erneuten Mitbelegen ist das meist nicht mehr notwendig. Sobald du den ÖH-Beitrag bzw. die Studiengebühren an deiner Stammuniversität gezahlt hast, kannst du per Fax oder E-Mail einfach das Studienblatt, eine Kopie deines Studierendenausweises und ein formloses Ansuchen um Mitbelegung an die jeweilige Studien- und Prüfungsabteilung schicken. Diesen zweiten Schritt musst du in jedem Semester, in dem du Lehrveranstaltungen besuchen willst, wiederholen. Du kannst auch die Studien- und Prüfungsabteilung persönlich besuchen, allerdings kann das mit Wartezeit verbunden sein.\\ +An den meisten Universitäten musst du beim erstmaligen Mitbelegen eine Online-Vorerfassung ausfüllen. Außerdem ist bei einigen Unis (WU, Uni Wien) die Absolvierung der STEOP vorausgesetzt. Beim erneuten Mitbelegen ist das meist nicht mehr notwendig. Sobald du den ÖH-Beitrag bzw. die Studiengebühren an deiner Stammuniversität gezahlt hast, kannst du per E-Mail einfach das Studienblatt mit einem formlosen Ansuchen um Mitbelegung an die jeweilige Studien- und Prüfungsabteilung schicken. Diesen zweiten Schritt musst du in jedem Semester wiederholen, in dem du Lehrveranstaltungen besuchen willst. Du kannst auch die Studien- und Prüfungsabteilung persönlich besuchen, allerdings kann das mit Wartezeit verbunden sein.\\ Detailliertere Informationen findest du auf den Seiten der jeweiligen Studien- und Prüfungsabteilung oder auf unserer Homepage\footnote{\url{https://fsinf.at/mitbelegen}}. diff --git a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex index b8bbb88..3f2f4c3 100644 --- a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex +++ b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex @@ -4,14 +4,14 @@ Aufgrund der vielen Unklarheiten in diesem Bereich gibt es hier eine kleine Zusa Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten von Richtlinien:\\ \begin{itemize} \item Bestimmungen nach dem Universitätsgesetz gelten auf allen Universitäten Österreichs und sind in diesem Artikel mit [UG] markiert. -\item Satzungsbestimmungen: Jede Universität hat eine eigene Satzung. Diese Bestimmungen sind nur auf dieser Universität gültig. Demnach beziehen sich Textstellen, die in diesem Artikel mit [ST] gekennzeichnet sind, nur auf die TU Wien. -\item Richtlinien der Fakultät: Der/Die StudiendekanIn der Fakultät kann in den Bestimmungen für die Beauftragung von LVAs Richtlinien festsetzen. Alle mit [FI] markierten Absätze sind nur für Lehrveranstaltungen der Fakultät für Informatik der TU Wien gültig. +\item Satzungsbestimmungen: Jede Universität hat eine eigene Satzung. Diese Bestimmungen sind nur auf der jewiligen Universität gültig. Demnach beziehen sich Textstellen, die in diesem Artikel mit [ST] gekennzeichnet sind, nur auf die TU Wien. +\item Richtlinien der Fakultät: Der/Die StudiendekanIn der Fakultät kann in den Bestimmungen für die Beauftragung von LVAs Richtlinien festsetzen. Alle mit [FI] markierten Absätze sind nur für Lehrveranstaltungen der Fakultät für Informatik an der TU Wien gültig. \end{itemize} \subsection{Zulassung zu LVAs/Prüfungen} \textbf{[UG]} Prinzipiell bist du zum Besuch von LVAs/Prüfungen berechtigt, sofern du alle verpflichtenden Voraussetzungen erfüllst, die im Studienplan definiert sind. Lehrende haben nicht die Vollmacht, eigene Voraussetzungen zu definieren.\\ -\textbf{[UG]} Auch wenn du dich von einer vorherigen Prüfung weder abmeldest noch erschienen bist, ist eine Sperre für die nächste Prüfung trotzdem unzulässig. Auch Reprobationsfristen - eine Zeit, die nach einem negativen Antritt vergehen muss, bis du wieder zu dieser Prüfung antreten darfst - sind unzulässig. Wenn du zum Prüfungstermin nicht antreten kannst oder willst solltest du dich aber trotzdem abmelden. Das geht Notfalls auch einfach per Email. +\textbf{[ST]} Wenn du dich von einer Prüfung ohne triftigen Grund nicht rechtzeitig abmeldest, kannst du auf Vorschlag des/der PrüferIn für die nächsten acht Wochen (inklusive vorlesungsfreie Zeiten) für die jeweilige Prüfung gesperrt werden. Sollte es dazu kommen, musst du per E-Mail darüber informiert werden. Erleidest du aufgrund dieser Regelung einen Nachteil hinsichtlich einer Verlängerung deiner Studienzeit, bitten wir dich uns zu kontaktieren. \subsection{Prüfungstermine} \textbf{[UG]} Prüfungstermine für Vorlesungsprüfungen sind auf jeden Fall für Beginn, Mitte und Ende jedes Semesters anzusetzen.\\ @@ -28,7 +28,7 @@ Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten von Richtlinien:\\ \subsection{Durchführung der Prüfung} \textbf{[UG]} Mündliche Prüfungen sind öffentlich, das Ergebnis ist dir unmittelbar im Anschluss bekannt zu geben und auf deinen Wunsch hin schriftlich zu begründen.\\ -\textbf{[ST]} Wenn du nicht zu einer Prüfung erscheinst, bekommst du auch kein Zeugnis. Das gilt auch wenn du dich zur Prüfung angemeldet und dann nicht abgemeldet hast. Du solltest dich aber trotzdem abmelden, notfalls auch einfach per Email. +\textbf{[ST]} Wenn du nicht zu einer Prüfung erscheinst, bekommst du auch kein Zeugnis. Das gilt auch wenn du dich zur Prüfung angemeldet und dann nicht abgemeldet hast. Du solltest dich aber trotzdem abmelden, notfalls auch einfach per E-Mail. Achtung: Bei Übungen etc. kann das Abholen der (ersten) Angabe als Zeitpunkt des Prüfungsantrittes interpretiert werden – in diesem Fall kannst du also sehr wohl ein Zeugnis ausgestellt bekommen. \subsection{Prüfungsraum verlassen} @@ -39,20 +39,20 @@ Für das Verbot, den Prüfungsraum nach Abgabe der Prüfung zu verlassen, gibt e \subsection{Prüfungswiederholungen} \textbf{[ST]} Du kannst negativ beurteilte Prüfungen vier Mal wiederholen, solange sie nicht Teil der STEOP sind. Das macht insgesamt fünf Antritte. [UG] Prüfungen der STEOP kannst du nur zwei Mal wiederholen.\\ -\textbf{[UG]} Dort wo es praktikabel ist – also zumindest bei VOs, bei anderen Typen kommt es auf den Modus an – sind der vierte und der fünfte Antritt auf jeden Fall kommissionell abzuhalten, auf deinen Wunsch hin kannst du aber auch schon beim dritten Antritt auf eine Kommission bestehen.\\ +\textbf{[UG]} Dort, wo es praktikabel ist – also zumindest bei VOs, bei anderen Typen kommt es auf den Modus an – sind der vierte und der fünfte Antritt auf jeden Fall kommissionell abzuhalten, auf deinen Wunsch hin kannst du aber auch schon beim dritten Antritt auf eine Kommission bestehen.\\ \textbf{[ST]} Wenn der letztmögliche Antritt für eine Prüfung kommissionell erfolgt, hat auf jeden Fall der Studiendekan oder die Studiendekanin der Kommission vorzusitzen.\\ -\textbf{[UG]} Wenn du den letztmöglichen Antritt in einem Pflichtfach in den Sand setzt, wirst du für dieses Studium an der Universität gesperrt (und für alle anderen Studien, bei denen dieses Fach Pflicht ist), weil dieses Fach für den Studienabschluss benötigt wird, und du es aber nicht mehr positiv abschließen kannst. Nach einer Sperre auf der TU Wien könntest du aber ein Informatikstudium an der Uni Wien beginnen.\\ +\textbf{[UG]} Wenn du den letztmöglichen Antritt in einem Pflichtfach in den Sand setzt, wirst du für dieses Studium an der Universität gesperrt (und für alle anderen Studien, bei denen dieses Fach Pflicht ist), weil dieses Fach für den Studienabschluss benötigt wird, und du es nicht mehr positiv abschließen kannst. Nach einer Sperre auf der TU Wien könntest du aber ein Informatikstudium an der Uni Wien beginnen.\\ -\textbf{[UG]} Positiv beurteilte Prüfungen kannst du binnen 6 Monate wiederholen. Mit dem erneuten Antritt wird der letzte Antritt nichtig (aber er wird immer noch auf die Zahl deiner Prüfungsantritte angerechnet!). Das bedeutet, dass das zuletzt ausgestellte Zeugnis gilt. Wenn du zuvor eine 3 hattest und dann eine 5 bekommst, gilt diese 5. +\textbf{[UG]} Positiv beurteilte Prüfungen kannst du binnen sechs Monate wiederholen. Mit dem erneuten Antritt wird der letzte Antritt nichtig (aber er wird immer noch auf die Zahl deiner Prüfungsantritte angerechnet!). Das bedeutet, dass das zuletzt ausgestellte Zeugnis gilt. Wenn du zuvor ein \enquote{Befriedigend} hattest und dann ein \enquote{Nicht genügend} bekommst, gilt das \enquote{Nicht genügend}. \subsection{Nach der Prüfung} -\textbf{[UG]} Wenn du bei einer Prüfung negativ beurteilt wirst und dagegen Einspruch einlegen willst, so musst du binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung (nicht der Zeugnisausstellung!) schriftlich und begründet Einspruch beim Studiendekan bzw. bei der Studiendekanin einlegen. Wenn du es wünschst, wird dich die Fachschaft dabei unterstützen.\\ +\textbf{[UG]} Wenn du bei einer Prüfung negativ beurteilt wirst und dagegen Einspruch einlegen willst, so musst du binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung (nicht der Zeugnisausstellung!) schriftlich und begründet Einspruch beim Studiendekan bzw. bei der Studiendekanin einlegen. Wenn du möchtest, kann dich die Fachschaft dabei unterstützen.\\ -\textbf{[UG]} Zeugnisse müssen binnen vier Wochen ausgestellt werden (auch wenn dies eher selten der Fall ist).\\ +\textbf{[UG]} Zeugnisse müssen unverzüglich, jedenfalls aber binnen vier Wochen ausgestellt werden.\\ -\textbf{[FI]} Solltest du ein Zeugnis dringend benötigen (z.B. wegen Beihilfen), kannst du der Lehrveranstaltungsleitung eine Email schreiben. Das Zeugnis wird dir dann binnen weniger Tage ausgestellt.\\ +\textbf{[FI]} Solltest du ein Zeugnis dringend benötigen (z.B. wegen Beihilfen), kannst du der Lehrveranstaltungsleitung eine E-Mail schreiben. Das Zeugnis wird dir dann binnen weniger Tage ausgestellt.\\ \textbf{[UG]} Du kannst bis zu sechs Monate nach der Prüfung Einsicht in deine Prüfungsunterlagen nehmen und Fotokopien davon anfertigen. Die Angaben zählen dabei ebenfalls als Unterlage und dürfen daher auch vervielfältigt werden. Ausgenommen sind davon lediglich Multiple Choice-Fragen und die entsprechenden Lösungen. diff --git a/articles/finanz_allgemein.tex b/articles/finanz_allgemein.tex index 39c9b70..0f16854 100644 --- a/articles/finanz_allgemein.tex +++ b/articles/finanz_allgemein.tex @@ -1,10 +1,10 @@ -\section{Beihilfen im Allgemeinen}\label{sec:finanz_allgemein} +\section{Allgemeines}\label{sec:finanz_allgemein} Die Frage nach der Finanzierung des Studiums beschäftigt alle Studierende. Staatliche Unterstützung gibt es hauptsächlich in Form der Familienbeihilfe und der Studienbeihilfe. Darüber hinaus gibt es noch weitere staatliche Beihilfen wie Stipendien und private Unterstützungen, darunter fallen z.B. Stiftungen oder Förderungen. Weiterführende Informationen dazu findest du auf den Seiten der TU Wien\footnote{\url{http://www.informatik.tuwien.ac.at/dekanat/stipendien}}, beim Sozialreferat der HTU\footnote{\url{https://htu.at/sozial}}, der ÖH-Bundesvertretung\footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/studierenleben/soziales-und-geld/rund-ums-geld}} und der Studienbeihilfenbehörde\footnote{\url{http://www.stipendium.at}}. \subsection{Studienwechsel} Bei Studien- und Familienbeihilfe kannst du dein Studium bis zu zwei Mal wechseln, ohne den Anspruch auf Beihilfe zu verlieren. Für die Details siehe bitte die entsprechenden Artikel auf den folgenden Seiten.\\ -Auch für die vielen Stipendien sind Studienwechsel relevant, für Details musst du dich mit den entsprechenden Bestimmungen auseinandersetzen und/oder bei der zuständigen Behörde nachfragen. +Auch für viele Stipendien sind Studienwechsel relevant, für Details musst du dich mit den entsprechenden Bestimmungen auseinandersetzen und/oder bei der zuständigen Behörde nachfragen. \subsection{Doppelstudium} -Du kannst generell so viele Studien inskribieren wie du möchtest, allerdings musst du für die Beihilfen ein Studium als Hauptstudium deklarieren, in dem du später Nachweise erbringen musst. +Du kannst generell beliebig viele Studien inskribieren. Allerdings musst du für die Beihilfen ein Studium als Hauptstudium deklarieren, in dem du später Nachweise erbringen musst. diff --git a/articles/finanz_familienbeihilfe.tex b/articles/finanz_familienbeihilfe.tex index 6c71415..e7d7f31 100644 --- a/articles/finanz_familienbeihilfe.tex +++ b/articles/finanz_familienbeihilfe.tex @@ -1,10 +1,10 @@ \section{Familienbeihilfe}\label{sec:finanz_familienbeihilfe} Die Familienbeihilfe gilt als die zentrale Maßnahme zur Förderung von Familien in Österreich. Du hast vermutlich auch bereits Familienbeihilfe bezogen: Von Geburt bis zur Matura erhalten deine Eltern Familienbeihilfe. Damit du sie auch weiterhin beziehen kannst, sind einige Dinge zu beachten.\\ -Um überhaupt Familienbeihilfe beziehen zu können, muss einer der folgenden Punkte auf deine Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen zutreffen: +Um Familienbeihilfe beziehen zu können, muss einer der folgenden Punkte auf deine Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen zutreffen: \begin{itemize} \item Österreichische Staatsbürgerschaft, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Österreich -\item Sofern in einem zwischenstaatlichen Abkommen vorgesehen: durchgehender Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in Österreich oder seit mindestens drei Monaten nicht-selbständig erwerbstätig. +\item Sofern in einem zwischenstaatlichen Abkommen vorgesehen: durchgehender Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Österreich oder seit mindestens drei Monaten nicht-selbständig erwerbstätig. \item Staatenlosigkeit oder Status als anerkannter Flüchtling gemäß den Genfer Konventionen. \end{itemize} @@ -25,20 +25,20 @@ Zuständig ist immer das für den Wohnsitz der/des Bezugsberechtigten zuständig Achtung: Viele MitarbeiterInnen bei Finanzämtern kennen ihre eigenen Regelungen nicht. Wenn dir also eine Auskunft komisch vorkommt, kannst du auch beim Sozialreferat der HTU\footnote{\url{https://htu.at/sozial}} oder der Bundes-ÖH\footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/studierenleben/soziales-und-geld}} nachfragen. \subsection{Anspruchsdauer} -Im Bachelorstudium hast du zusätzlich zur Mindeststudiendauer (sechs Semester) noch ein weiteres Toleranzsemester Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Masterstudium wird dir, je nach Kenntnisstand deiner/deines SachbearbeiterIn unter Umständen nur ein Toleranzsemester, also insgesamt nur fünf Semester Studienzeit, eingeräumt.\\ +Im Bachelorstudium hast du zusätzlich zur Mindeststudiendauer von sechs Semestern noch ein weiteres Toleranzsemester Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Masterstudium wird dir, je nach Kenntnisstand deiner/deines SachbearbeiterIn unter Umständen nur ein Toleranzsemester, also insgesamt nur fünf Semester Studienzeit, eingeräumt.\\ -Ein Auslandsstudium von jeweils drei Monaten verlängert deine Anspruchsdauer um ein Semester. Ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. eine Krankheit) oder wenn die Universität eine Studienzeitverzögerung verursacht (z.B. bei zu wenigen Prüfungsplätzen) können zusätzliche Toleranzsemester beantragt werden. \\ +Ein Auslandsstudium von mindestens drei Monaten verlängert deine Anspruchsdauer um ein Semester. Ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. eine Krankheit) oder wenn die Universität eine Studienzeitverzögerung verursacht (z.B. bei zu wenigen Prüfungsplätzen) können zusätzliche Toleranzsemester beantragt werden. \\ Studierende mit Kind erhalten genauso wie Menschen mit erheblicher Behinderung weitere Toleranzsemester. Das Sozialreferat der HTU weiß über eventuelle Anspruchsverlängerungen Bescheid. \subsection{Studienerfolgsnachweis} -Für die ersten zwei Semester reicht die Inskription (und Fortmeldung), danach musst du zu jedem Semesteranfang in den beiden letzten Semestern mindestens 16 ECTS-Punkte oder 8 Semesterwochenstunden aus Pflicht- und/oder Wahlfächern vorweisen können. Freifächer zählen eigentlich nicht dazu, oft wird das aber vom Finanzamt nicht so genau überprüft.\\ -Solltest du diesen Nachweis nicht erbringen, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe so lange, bis du die geforderte Anzahl an ECTS oder Semesterwochenstunden erreicht hast.\\ +Für die ersten zwei Semester reicht die Inskriptionsbestätigung. Danach musst du zu jedem Semesteranfang in den beiden letzten Semestern mindestens 16 ECTS-Punkte oder 8 Semesterwochenstunden aus Pflicht- bzw. Wahlfächern vorweisen können. Freifächer zählen eigentlich nicht dazu, wobei das aber oft vom Finanzamt nicht so genau überprüft wird.\\ +Solltest du diesen Nachweis nicht erbringen, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe, bis du die geforderte Anzahl an ECTS oder Semesterwochenstunden erreicht hast.\\ \textbf{Achtung}: Absolvierst du gar keine Prüfungen, kann die bezogene Familienbeihilfe zurück gefordert werden. \subsection{Wechsel des Studiums} -Bei der Familienbeihilfe gelten die Bestimmungen analog zur Studienbeihilfe: Du darfst dein Studium nur zwei Mal wechseln, und dies nur innerhalb der ersten zwei Semester, ansonsten erlischt dein Anspruch. Nicht als Studienwechsel zählt es, wenn du alle Prüfungen aus deinem alten Studium in deinem neuen Studium verwenden kannst. +Bei der Familienbeihilfe gelten die Bestimmungen analog zur Studienbeihilfe: Du darfst dein Studium nur zwei Mal jeweils innerhalb von zwei Semestern wechseln. Als Studienwechsel zählt es nicht, wenn du alle Prüfungen aus deinem alten Studium in deinem neuen Studium verwenden kannst. \subsection{Zuverdienstgrenzen} Wenn du Familienbeihilfe beziehst, darfst du maximal € 10.000 steuerpflichtiges Einkommen pro Kalenderjahr haben (Brutto minus Sozialversicherung). Verdienst du mehr, verringert sich die Familienbeihilfe um den € 10.000 übersteigenden Betrag. Nicht zu deinem Einkommen zählen steuerfreie Bezüge wie Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Waisenpensionen, sowie Einkommen, die du bezogen hast, als du noch nicht bzw. nicht mehr Familienbeihilfe bezogen hast. Das 13. und 14. Gehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge zählen ebenfalls nicht dazu. diff --git a/articles/finanz_stipendium.tex b/articles/finanz_stipendium.tex index 0e8c976..10248be 100644 --- a/articles/finanz_stipendium.tex +++ b/articles/finanz_stipendium.tex @@ -1,7 +1,7 @@ \section{Stipendien}\label{sec:finanz_stipendium} Es gibt verschiedene Förderungen und Stipendien, die du beantragen kannst. Dieser Artikel soll dir eine kurze Übersicht über einige der verfügbaren Stipendien bieten.\\ -Eines der bekanntesten ist das Leistungsstipendium der TU Wien, das zwischen € 727 und € 1.500 Euro pro Studienjahr beträgt und von der Universität vergeben wird. Du kannst nach der Stipendienausschreibung beim Dekanat um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst: +Eines der bekanntesten ist das Leistungsstipendium der TU Wien, das zwischen € 727 und \mbox{€ 1.500} pro Studienjahr beträgt und von der Universität vergeben wird. Du kannst nach der Stipendienausschreibung beim Dekanat um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst: \begin{itemize} \item Du studierst ordentlich an der TU Wien \item Dein Notendurchschnitt beträgt 1.6 oder besser (für Informatik, dieser Wert variiert nach Studienjahr und Fakultät) @@ -20,7 +20,7 @@ Ebenfalls von der Universität wird das Förderungsstipendium vergeben, das eine Weitere Details zu dem Leistungsstipendium und dem Förderungsstipendium findest du online\footnote{\url{http://www.informatik.tuwien.ac.at/dekanat/stipendien}}. -Es gibt auch noch viele weitere Stipendien aus verschiedensten Quellen, zu denen du online mehr Informationen findest. Auf grants.at\footnote{\url{http://www.grants.at}} kannst du in einer großen Datenbank nach weiteren Stipendien suchen. Wenn du Fragen hast, sind die Stipendienstelle\footnote{\url{http://www.stipendium.at}} und das Sozialreferat\footnote{\url{https://htu.at/Sozial}} eine gute Anlaufstelle. Weitere Förderungen und Stipendien findest du beim \footnote{\url{http://www.bildungsfoerderungen.at/uebersicht.php}}. +Es gibt auch noch viele weitere Stipendien aus verschiedensten Quellen, zu denen du online mehr Informationen findest. Auf grants.at\footnote{\url{http://www.grants.at}} kannst du in einer großen Datenbank nach weiteren Stipendien suchen. Wenn du Fragen hast, sind die Stipendienstelle\footnote{\url{http://www.stipendium.at}} und das Sozialreferat\footnote{\url{https://htu.at/Sozial}} eine gute Anlaufstelle. Weitere Förderungen und Stipendien findest du auf der Übersichtsseite der AK Oberösterreich zu Bildungsförderungen\footnote{\url{http://www.bildungsfoerderungen.at/uebersicht.php}}. \subsubsection{Landesförderungen} Einige Bundesländer bieten Förderungen an. Details dazu bekommst du bei den entsprechenden Stipendienstellen. diff --git a/articles/finanz_studarb.tex b/articles/finanz_studarb.tex index cbdaf73..7c427fa 100644 --- a/articles/finanz_studarb.tex +++ b/articles/finanz_studarb.tex @@ -2,7 +2,7 @@ Knapp 70\% aller Informatikstudierenden arbeiten neben dem Studium zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Oft sind sie nicht fix angestellt, erhalten also kein 13. und 14. Monatsgehalt oder müssen ohne Zuschläge an Wochenenden arbeiten. Es ist immer wichtig zu wissen, in welcher Art von Arbeitsverhältnis du dich befindest, da dieses Auswirkungen auf Kranken- und Sozialversicherung hat. \subsection{Geringfügigkeitsgrenze bei echtem oder freiem Dienstvertrag} -Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2013: € 386,80 / Monat) bleibst, bist du nur unfall-, aber nicht kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der/die ArbeitgeberIn (es empfiehlt sich natürlich trotzdem, möglichst eine Krankenversicherung abzuschließen). Verdienst du mehr, so bist du verpflichtend voll sozialversichert und musst Sozialversicherung zahlen. +Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2014: € 395,31 / Monat) bleibst, bist du nur unfall-, aber nicht kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der/die ArbeitgeberIn (es empfiehlt sich natürlich trotzdem, möglichst eine Krankenversicherung abzuschließen). Verdienst du mehr, so bist du verpflichtend voll sozialversichert und musst Sozialversicherung zahlen. \subsection{Einkommenssteuer} Einkommen unter folgenden Grenzen sind einkommenssteuerfrei: diff --git a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex index cba5693..f1c3ef2 100644 --- a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex +++ b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex @@ -14,7 +14,7 @@ Anspruchsberechtigt sind Studierende, die zu einer der folgenden Personengruppen Zusätzlich müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein: \begin{itemize} -\item Du musst \enquote{sozial bedürftig} sein. Das wird anhand des Einkommens deiner Eltern, der Anzahl deiner Geschwister, die noch von deinen Eltern versorgt werden müssen und deines eigenen Einkommens berechnet. Bist du verheiratet oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, fließt auch das Gehalt von deiner/deinem PartnerIn in die Berechnung mit ein. +\item Du musst \enquote{sozial bedürftig} sein. Das wird anhand des Einkommens deiner Eltern, der Anzahl deiner Geschwister, die noch von deinen Eltern versorgt werden müssen und deines eigenen Einkommens berechnet. Bist du verheiratet oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, fließt auch das Gehalt von deinem/deiner PartnerIn in die Berechnung mit ein. \item Du darfst keine andere gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben. \item Nach zwei und sechs Semestern musst du nachweisen können, dass du \enquote{gewissenhaft studiert} hast (siehe Leistungsnachweis). \item Du musst dein Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben. Diese Altersgrenze kann sich für SelbsterhalterInnen, Studierende mit Kindern, behinderte Studierende und Masterstudierende erhöhen. @@ -36,14 +36,13 @@ Die Beihilfe kann sich durch folgende Punkte verringern: Sollte sich der monatliche Betrag durch oben genannte Abzüge auf unter € 5,- reduzieren, giltst du nicht als sozial bedürftig und dir wird auch keine Studienbeihilfe ausgezahlt. \subsection{Anspruchsdauer} -Ein Anspruch besteht für die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Semester, unter bestimmten Bedingungen kannst du aber auch weitere Toleranzsemester beantragen. +Ein Anspruch besteht für die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Semester. Unter bestimmten Bedingungen kannst du aber auch weitere Toleranzsemester beantragen. \subsection{Leistungsnachweis} In den ersten beiden Semestern reicht eine Inskriptionsbestätigung. Nach dem zweiten Semester musst du einen Nachweis über 30 ECTS oder 14 Semesterwochenstunden erbringen. Der volle Leistungsnachweis berechtigt dich zum Weiterbezug der Studienbeihilfe bis zum Ende der Anspruchsdauer für das Bachelorstudium. Nach dem 6. Semester (also bis zum Ende der Antragsfrist des 7. Semesters) musst du zumindest 90 ECTS oder 42 Semesterwochenstunden nachweisen können. Schaffst du das nicht, erlischt lediglich dein Anspruch, du musst aber nichts zurückzahlen.\\ \subsection{Wechsel des Studiums} % §17 StudFG, Stand 2013 % -Du darfst dein Studium genauso wie bei der Familienbeihilfe nicht öfters als zweimal wechseln und das nur innerhalb der ersten zwei Semester (plus der Inskriptionsfrist des dritten Semesters). Wechselst du nach dem zweiten Semester, erlischt dein Anspruch für die Dauer, die du dein altes Studium betrieben hast. -Wenn du öfter als zwei Mal das Studium gewechselt hast, verlierst du den Anspruch auf Studienbeihilfe generell.\\ +Du darfst dein Studium genauso wie bei der Familienbeihilfe nicht öfters als zweimal wechseln und das nur jeweils innerhalb der ersten zwei Semester (plus der Inskriptionsfrist des dritten Semesters). Wechselst du nach dem zweiten Semester, erlischt dein Anspruch für die Dauer, die du dein altes Studium betrieben hast.\\ Wenn du alle LVAs aus dem alten Studium im neuen Studium verwenden kannst, gilt das nicht als Studienwechsel - das ist besonders bei einem Wechsel innerhalb der Informatik interessant. @@ -56,7 +55,7 @@ Bei einem SelbsterhalterInnenstipendium spielt das Einkommen der Eltern keine Ro Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679. Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe. -\subsection{Übergang Bachelor/Master} % §15 (3) StudFG, Stand 2013) % +\subsection{Übergang Bachelor \RightArrow Master} % §15 (3) StudFG, Stand 2013) % Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 24 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen.\\ Nach Abschluss des Bachelorstudiums und mit Beginn des Masters musst du einen neuen Antrag auf Studienbeihilfe stellen, da es sich um ein neues Studium handelt. Solltest du nach dem Bachelor ohne Folgeantrag weiterhin Geld bekommen, melde dich bei der Studienbeihilfenbehörde, da du dieses Geld sonst eventuell zurückzahlen musst. diff --git a/articles/finanz_studiengebuehren.tex b/articles/finanz_studiengebuehren.tex index 50c2706..fa44af4 100644 --- a/articles/finanz_studiengebuehren.tex +++ b/articles/finanz_studiengebuehren.tex @@ -8,6 +8,6 @@ Keine Studiengebühren zahlen folgende Studierende - vorausgesetzt, dass sie die \end{itemize} Dies gilt unabhängig vom Alter der Studierenden. -Ausländische Studierende bezahlen eine erhöhte Studiengebühr von € 726,72 pro Semester. Alle übrigen Studierenden (auch außerordentliche Studierende) zahlen € 363,36 pro Semester.\\ +Ausländische Studierende bezahlen eine Studiengebühr von € 726,72 pro Semester. Alle übrigen Studierenden (auch außerordentliche Studierende) zahlen € 363,36 pro Semester.\\ Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die auf der Website der ÖH noch detaillierter erklärt werden\footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/rundumsgeld/\#studiengebuehren}}. -- 2.43.0