From 9c0b184aab3d0d577c27013b4b14dbca631d46e8 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jan Vales Date: Tue, 18 Mar 2014 00:02:46 +0100 Subject: [PATCH] Fix des Studienbeihilfe-Artikels. --- articles/finanz_studienbeihilfe.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex index f1c3ef2..f8037c8 100644 --- a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex +++ b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex @@ -55,7 +55,7 @@ Bei einem SelbsterhalterInnenstipendium spielt das Einkommen der Eltern keine Ro Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679. Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe. -\subsection{Übergang Bachelor \RightArrow Master} % §15 (3) StudFG, Stand 2013) % +\subsection{Übergang Bachelor $\Rightarrow$ Master} % §15 (3) StudFG, Stand 2013) % Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 24 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen.\\ Nach Abschluss des Bachelorstudiums und mit Beginn des Masters musst du einen neuen Antrag auf Studienbeihilfe stellen, da es sich um ein neues Studium handelt. Solltest du nach dem Bachelor ohne Folgeantrag weiterhin Geld bekommen, melde dich bei der Studienbeihilfenbehörde, da du dieses Geld sonst eventuell zurückzahlen musst. -- 2.43.0