From 71e77d63f75bc754d22bde4669171bd7ee4d789c Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jo Date: Wed, 20 Sep 2017 16:47:31 +0200 Subject: [PATCH] Aktualisiert und Feedback eingearbeitet --- articles/advuni_pruefungsrecht.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex index 53238ec..eb1e854 100644 --- a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex +++ b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex @@ -19,7 +19,7 @@ Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten von Richtlinien:\\ \subsection{Prüfungstermine} \textbf{[UG]} Prüfungstermine für Vorlesungsprüfungen sind auf jeden Fall für Beginn, Mitte und Ende jedes Semesters anzusetzen.\\ -\textbf{[ST]} Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter (VU, UE, ...), die einen Abschlusstest vorsehen, sind im nächsten Semester mindestens drei Nachtragstermine für diesen Abschlusstest vorzusehen. +\textbf{[ST]} Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, sollen Möglichkeiten für eine Wiederholung und/oder Ersatzleistung angeboten werden.\\ \subsection{Wartelisten} \textbf{[ST]} Ordentliche Studierende auf einer Warteliste zu einer Prüfung, für die diese ein Pflichtfach darstellt und denen trotz erscheinen am Prüfungstag kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, müssen die Möglichkeit haben, die Prüfung ehestmöglich, vorzugsweise innerhalb von zwei Wochen ab dem Prüfungstermin, abzulegen. -- 2.43.0