From 583460489284f3e764082d8566f7fdde7aaf47ed Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jo Date: Wed, 20 Sep 2017 16:50:55 +0200 Subject: [PATCH] Aktualisiert und Feedback eingearbeitet --- articles/finanz_studienbeihilfe.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex index afaec82..9b651e1 100644 --- a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex +++ b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex @@ -57,7 +57,7 @@ Bei einem SelbsterhalterInnenstipendium spielt das Einkommen der Eltern keine Ro \end{itemize} % Source0: http://www.studieren.at/studienfinanzierung/selbsterhalterstipendium (2014-09) -Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679 (ab 28 Jahren sind es € 709). Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe. +Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679 (ab 27 Jahren sind es € 709). Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe. Falls du noch Familienbeihilfe erhältst kann dir diese von der Studienbeihilfe abgezogen werden. \subsection{Übergang Bachelor $\Rightarrow$ Master} % §15 (3) StudFG, Stand 2013) % Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 24 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen.\\ -- 2.43.0