From 3865ceff49a73bc6a4557c43b96c00f4253bd635 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jo Date: Fri, 14 Jul 2017 17:59:57 +0200 Subject: [PATCH] =?utf8?q?Pr=C3=BCfungsrecht=20=C3=BCberarbeitet=20und=20W?= =?utf8?q?artelisten=20hinzugef=C3=BCgt.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=utf8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- articles/advuni_pruefungsrecht.tex | 9 ++++++--- articles/finanz_studienbeihilfe.tex | 2 +- 2 files changed, 7 insertions(+), 4 deletions(-) diff --git a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex index f14c62e..53238ec 100644 --- a/articles/advuni_pruefungsrecht.tex +++ b/articles/advuni_pruefungsrecht.tex @@ -14,13 +14,16 @@ Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten von Richtlinien:\\ \subsection{Zulassung zu LVAs/Prüfungen} \textbf{[UG]} Prinzipiell bist du zum Besuch von LVAs/Prüfungen berechtigt, sofern du alle verpflichtenden Voraussetzungen erfüllst, die im Studienplan definiert sind. Lehrende haben nicht die Vollmacht, davon abweichend eigene Voraussetzungen zu definieren.\\ -\textbf{[ST]} Wenn du dich von einer Prüfung ohne triftigen Grund nicht rechtzeitig abmeldest, kannst du auf Vorschlag des/der PrüferIn für die nächsten acht Wochen (inklusive vorlesungsfreie Zeiten) für die jeweilige Prüfung gesperrt werden. Sollte es dazu kommen, musst du per E-Mail darüber informiert werden. Erleidest du aufgrund dieser Regelung einen Nachteil hinsichtlich einer Verlängerung deiner Studienzeit, bitten wir dich uns zu kontaktieren. +\textbf{[ST]} Wenn du dich von einer Prüfung oder der Warteliste zu einer Prüfung, ohne triftigen Grund, nicht rechtzeitig abmeldest, kannst du auf Vorschlag des/der PrüferIn für die nächsten acht Wochen (inklusive vorlesungsfreie Zeiten) für die jeweilige Prüfung gesperrt werden. Sollte es dazu kommen, musst du per E-Mail darüber informiert werden. Erleidest du aufgrund dieser Regelung einen Nachteil hinsichtlich einer Verlängerung deiner Studienzeit, bitten wir dich uns zu kontaktieren. \subsection{Prüfungstermine} \textbf{[UG]} Prüfungstermine für Vorlesungsprüfungen sind auf jeden Fall für Beginn, Mitte und Ende jedes Semesters anzusetzen.\\ \textbf{[ST]} Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter (VU, UE, ...), die einen Abschlusstest vorsehen, sind im nächsten Semester mindestens drei Nachtragstermine für diesen Abschlusstest vorzusehen. +\subsection{Wartelisten} +\textbf{[ST]} Ordentliche Studierende auf einer Warteliste zu einer Prüfung, für die diese ein Pflichtfach darstellt und denen trotz erscheinen am Prüfungstag kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, müssen die Möglichkeit haben, die Prüfung ehestmöglich, vorzugsweise innerhalb von zwei Wochen ab dem Prüfungstermin, abzulegen. + \subsection{Beurteilung} \textbf{[UG]} Die Beurteilungsmodalitäten einer Lehrveranstaltung sind zu Beginn des Semesters bekannt zu geben. Änderungen unter dem Semester sind nicht zulässig.\\ @@ -41,7 +44,7 @@ Für das Verbot, den Prüfungsraum nach Abgabe der Prüfung zu verlassen, gibt e \subsection{Prüfungswiederholungen} \textbf{[ST]} Du kannst negativ beurteilte Prüfungen vier Mal wiederholen, solange sie nicht Teil der STEOP sind. Das macht insgesamt fünf Antritte. -\textbf{[UG]} Prüfungen der STEOP kannst du nur zwei Mal wiederholen - du hast also 3 Antritte. Im Herbst werden die STEOP-Regelungen im UG überarbeitet, laut Entwurf soll diese Einschränkung fallen.\\ +\textbf{[UG]} Prüfungen der STEOP kannst du nur zwei Mal wiederholen - du hast also 3 Antritte.\\ \textbf{[UG]} Dort, wo es praktikabel ist – also zumindest bei VOs, bei anderen Typen kommt es auf den Modus an – sind der vierte und der fünfte Antritt auf jeden Fall kommissionell abzuhalten, auf deinen Wunsch hin kannst du aber auch schon beim dritten Antritt auf eine Kommission bestehen.\\ @@ -49,7 +52,7 @@ Für das Verbot, den Prüfungsraum nach Abgabe der Prüfung zu verlassen, gibt e \textbf{[UG]} Wenn du den letztmöglichen Antritt in einem Pflichtfach in den Sand setzt, wirst du für dieses Studium an der Universität gesperrt (und für alle anderen Studien, bei denen dieses Fach Pflicht ist), weil dieses Fach für den Studienabschluss benötigt wird, und du es nicht mehr positiv abschließen kannst. Nach einer Sperre auf der TU Wien könntest du aber ein Informatikstudium an der Uni Wien beginnen.\\ -\textbf{[UG]} Positiv beurteilte Prüfungen kannst du binnen sechs Monate wiederholen. Mit dem erneuten Antritt wird der letzte Antritt nichtig (aber er wird immer noch auf die Zahl deiner Prüfungsantritte angerechnet!). Das bedeutet, dass das zuletzt ausgestellte Zeugnis gilt. Wenn du zuvor ein \enquote{Befriedigend} hattest und dann ein \enquote{Nicht genügend} bekommst, gilt das \enquote{Nicht genügend}. +\textbf{[UG]} Positiv beurteilte Prüfungen kannst du binnen sechs Monate wiederholen. Mit dem erneuten Antritt wird der letzte Antritt nichtig (aber er wird immer noch auf die Zahl deiner Prüfungsantritte angerechnet!). Das bedeutet, dass das zuletzt ausgestellte Zeugnis gilt. \subsection{Nach der Prüfung} \textbf{[UG]} Wenn du bei einer Prüfung negativ beurteilt wirst und dagegen Einspruch einlegen willst, so musst du binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung (nicht der Zeugnisausstellung!) schriftlich und begründet Einspruch beim Studiendekan bzw. bei der Studiendekanin einlegen. Wenn du möchtest, kann dich die Fachschaft dabei unterstützen.\\ diff --git a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex index 409839e..afaec82 100644 --- a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex +++ b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex @@ -57,7 +57,7 @@ Bei einem SelbsterhalterInnenstipendium spielt das Einkommen der Eltern keine Ro \end{itemize} % Source0: http://www.studieren.at/studienfinanzierung/selbsterhalterstipendium (2014-09) -Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679. Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe. +Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679 (ab 28 Jahren sind es € 709). Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe. \subsection{Übergang Bachelor $\Rightarrow$ Master} % §15 (3) StudFG, Stand 2013) % Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 24 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen.\\ -- 2.43.0