From 27fd014b1af1e3170e3c66ece4d1e65100f33fb6 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: David Kaufmann Date: Thu, 28 Aug 2014 00:18:55 +0200 Subject: [PATCH] update finanz-stuff --- articles/finanz_allgemein.tex | 6 +++--- articles/finanz_familienbeihilfe.tex | 8 ++++---- articles/finanz_stipendium.tex | 6 +++--- articles/finanz_studarb.tex | 8 +++++--- articles/finanz_studienbeihilfe.tex | 9 +++++---- articles/finanz_studiengebuehren.tex | 2 ++ 6 files changed, 22 insertions(+), 17 deletions(-) diff --git a/articles/finanz_allgemein.tex b/articles/finanz_allgemein.tex index 0f16854..c10db90 100644 --- a/articles/finanz_allgemein.tex +++ b/articles/finanz_allgemein.tex @@ -1,10 +1,10 @@ \section{Allgemeines}\label{sec:finanz_allgemein} -Die Frage nach der Finanzierung des Studiums beschäftigt alle Studierende. Staatliche Unterstützung gibt es hauptsächlich in Form der Familienbeihilfe und der Studienbeihilfe. Darüber hinaus gibt es noch weitere staatliche Beihilfen wie Stipendien und private Unterstützungen, darunter fallen z.B. Stiftungen oder Förderungen. Weiterführende Informationen dazu findest du auf den Seiten der TU Wien\footnote{\url{http://www.informatik.tuwien.ac.at/dekanat/stipendien}}, beim Sozialreferat der HTU\footnote{\url{https://htu.at/sozial}}, der ÖH-Bundesvertretung\footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/studierenleben/soziales-und-geld/rund-ums-geld}} und der Studienbeihilfenbehörde\footnote{\url{http://www.stipendium.at}}. +Die Frage nach der Finanzierung des Studiums beschäftigt alle Studierenden. Staatliche Unterstützung gibt es hauptsächlich in Form der Familienbeihilfe und der Studienbeihilfe. Darüber hinaus gibt es noch weitere staatliche Beihilfen wie Stipendien und private Unterstützungen, darunter fallen z.B. Stiftungen oder Förderungen. Weiterführende Informationen dazu findest du auf den Seiten der Fakultät für Informatik\footnote{\url{http://www.informatik.tuwien.ac.at/dekanat/stipendien}}, beim Sozialreferat der HTU\footnote{\url{https://htu.at/sozial}}, der ÖH-Bundesvertretung\footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/studierenleben/soziales-und-geld/rund-ums-geld}} und der Studienbeihilfenbehörde\footnote{\url{http://www.stipendium.at}}. \subsection{Studienwechsel} Bei Studien- und Familienbeihilfe kannst du dein Studium bis zu zwei Mal wechseln, ohne den Anspruch auf Beihilfe zu verlieren. Für die Details siehe bitte die entsprechenden Artikel auf den folgenden Seiten.\\ -Auch für viele Stipendien sind Studienwechsel relevant, für Details musst du dich mit den entsprechenden Bestimmungen auseinandersetzen und/oder bei der zuständigen Behörde nachfragen. +Auch für viele Stipendien sind Studienwechsel relevant, für Details musst du dich mit den entsprechenden Bestimmungen auseinandersetzen und/oder bei der zuständigen Stelle nachfragen. \subsection{Doppelstudium} -Du kannst generell beliebig viele Studien inskribieren. Allerdings musst du für die Beihilfen ein Studium als Hauptstudium deklarieren, in dem du später Nachweise erbringen musst. +Du kannst generell beliebig viele Studien inskribieren. Allerdings musst du für die Beihilfen ein Studium als Hauptstudium deklarieren, für welches du später Nachweise erbringen musst. diff --git a/articles/finanz_familienbeihilfe.tex b/articles/finanz_familienbeihilfe.tex index e7d7f31..d0fb6cf 100644 --- a/articles/finanz_familienbeihilfe.tex +++ b/articles/finanz_familienbeihilfe.tex @@ -27,13 +27,13 @@ Achtung: Viele MitarbeiterInnen bei Finanzämtern kennen ihre eigenen Regelungen \subsection{Anspruchsdauer} Im Bachelorstudium hast du zusätzlich zur Mindeststudiendauer von sechs Semestern noch ein weiteres Toleranzsemester Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Masterstudium wird dir, je nach Kenntnisstand deiner/deines SachbearbeiterIn unter Umständen nur ein Toleranzsemester, also insgesamt nur fünf Semester Studienzeit, eingeräumt.\\ -Ein Auslandsstudium von mindestens drei Monaten verlängert deine Anspruchsdauer um ein Semester. Ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. eine Krankheit) oder wenn die Universität eine Studienzeitverzögerung verursacht (z.B. bei zu wenigen Prüfungsplätzen) können zusätzliche Toleranzsemester beantragt werden. \\ +Ein Auslandsstudium von mindestens drei Monaten verlängert deine Anspruchsdauer um ein Semester. Bei einem unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis (z.B. eine Krankheit) oder wenn die Universität eine Studienzeitverzögerung verursacht (z.B. bei zu wenigen Prüfungsplätzen) können zusätzliche Toleranzsemester beantragt werden. \\ -Studierende mit Kind erhalten genauso wie Menschen mit erheblicher Behinderung weitere Toleranzsemester. Das Sozialreferat der HTU weiß über eventuelle Anspruchsverlängerungen Bescheid. +Studierende mit Kind erhalten genauso wie Menschen mit erheblicher Behinderung weitere Toleranzsemester. Das Sozialreferat der HTU weiß über eventuelle Anspruchsverlängerungen Bescheid. \subsection{Studienerfolgsnachweis} -Für die ersten zwei Semester reicht die Inskriptionsbestätigung. Danach musst du zu jedem Semesteranfang in den beiden letzten Semestern mindestens 16 ECTS-Punkte oder 8 Semesterwochenstunden aus Pflicht- bzw. Wahlfächern vorweisen können. Freifächer zählen eigentlich nicht dazu, wobei das aber oft vom Finanzamt nicht so genau überprüft wird.\\ -Solltest du diesen Nachweis nicht erbringen, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe, bis du die geforderte Anzahl an ECTS oder Semesterwochenstunden erreicht hast.\\ +Für die ersten zwei Semester reicht die Inskriptionsbestätigung. Danach musst du zu jedem Semesteranfang in den beiden letzten Semestern mindestens 16 ECTS-Punkte aus Pflicht- bzw. Wahlfächern vorweisen können. Freifächer zählen eigentlich nicht dazu, wobei das aber oft vom Finanzamt nicht so genau überprüft wird.\\ +Solltest du diesen Nachweis nicht erbringen können, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe, bis du die geforderte Anzahl an ECTS erreicht hast.\\ \textbf{Achtung}: Absolvierst du gar keine Prüfungen, kann die bezogene Familienbeihilfe zurück gefordert werden. diff --git a/articles/finanz_stipendium.tex b/articles/finanz_stipendium.tex index 10248be..98baadc 100644 --- a/articles/finanz_stipendium.tex +++ b/articles/finanz_stipendium.tex @@ -1,7 +1,7 @@ \section{Stipendien}\label{sec:finanz_stipendium} Es gibt verschiedene Förderungen und Stipendien, die du beantragen kannst. Dieser Artikel soll dir eine kurze Übersicht über einige der verfügbaren Stipendien bieten.\\ -Eines der bekanntesten ist das Leistungsstipendium der TU Wien, das zwischen € 727 und \mbox{€ 1.500} pro Studienjahr beträgt und von der Universität vergeben wird. Du kannst nach der Stipendienausschreibung beim Dekanat um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst: +Eines der bekanntesten ist das Leistungsstipendium der TU Wien, das zwischen € 727 und € 1.500 pro Studienjahr beträgt und von der Universität vergeben wird. Du kannst nach der Stipendienausschreibung beim Dekanat um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst: \begin{itemize} \item Du studierst ordentlich an der TU Wien \item Dein Notendurchschnitt beträgt 1.6 oder besser (für Informatik, dieser Wert variiert nach Studienjahr und Fakultät) @@ -23,8 +23,8 @@ Weitere Details zu dem Leistungsstipendium und dem Förderungsstipendium findest Es gibt auch noch viele weitere Stipendien aus verschiedensten Quellen, zu denen du online mehr Informationen findest. Auf grants.at\footnote{\url{http://www.grants.at}} kannst du in einer großen Datenbank nach weiteren Stipendien suchen. Wenn du Fragen hast, sind die Stipendienstelle\footnote{\url{http://www.stipendium.at}} und das Sozialreferat\footnote{\url{https://htu.at/Sozial}} eine gute Anlaufstelle. Weitere Förderungen und Stipendien findest du auf der Übersichtsseite der AK Oberösterreich zu Bildungsförderungen\footnote{\url{http://www.bildungsfoerderungen.at/uebersicht.php}}. \subsubsection{Landesförderungen} -Einige Bundesländer bieten Förderungen an. Details dazu bekommst du bei den entsprechenden Stipendienstellen. +Einige Bundesländer bieten Förderungen an. Details dazu bekommst du bei den entsprechenden Stipendienstellen oder Landesregierungen. \subsubsection{ESF-Studienabschluss-Stipendium} -zielt auf Studierende ab, die bereits seit längerem arbeiten und kurz vor Beendigung ihres Masterstudiums stehen\footnote{\url{http://www.bmwf.gv.at/startseite/wissenschaft/national/studienfoerderung/esf_studienabschluss_stipendien}}. +Dieses Stipendium zielt auf Studierende ab, die bereits seit längerem arbeiten und kurz vor Beendigung ihres Masterstudiums stehen\footnote{\url{http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/studieren-in-oesterreich/studienfoerderung/esf-studienabschluss-stipendien/}}. diff --git a/articles/finanz_studarb.tex b/articles/finanz_studarb.tex index 7c427fa..9e7bfd0 100644 --- a/articles/finanz_studarb.tex +++ b/articles/finanz_studarb.tex @@ -1,15 +1,17 @@ \section{Studieren und Arbeiten}\label{sec:finanz_studarb} Knapp 70\% aller Informatikstudierenden arbeiten neben dem Studium zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Oft sind sie nicht fix angestellt, erhalten also kein 13. und 14. Monatsgehalt oder müssen ohne Zuschläge an Wochenenden arbeiten. Es ist immer wichtig zu wissen, in welcher Art von Arbeitsverhältnis du dich befindest, da dieses Auswirkungen auf Kranken- und Sozialversicherung hat. +% TODO: 70% verifizieren \subsection{Geringfügigkeitsgrenze bei echtem oder freiem Dienstvertrag} -Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2014: € 395,31 / Monat) bleibst, bist du nur unfall-, aber nicht kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der/die ArbeitgeberIn (es empfiehlt sich natürlich trotzdem, möglichst eine Krankenversicherung abzuschließen). Verdienst du mehr, so bist du verpflichtend voll sozialversichert und musst Sozialversicherung zahlen. +Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2014: € 395,31 / Monat) bleibst, bist du zwar unfallversichert, aber nicht kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der/die ArbeitgeberIn (es empfiehlt sich natürlich trotzdem, möglichst eine Krankenversicherung abzuschließen). Verdienst du mehr, so bist du verpflichtend voll sozialversichert und musst Sozialversicherung zahlen. \subsection{Einkommenssteuer} Einkommen unter folgenden Grenzen sind einkommenssteuerfrei: \begin{itemize} -\item Echte DienstnehmerInnen (Stand 2013): € 12.000 -\item BezieherInnen anderer Einkünfte (Stand 2013): € 11.000 +\item ArbeitnehmerInnen (Stand 2014): € 12.000 +\item Selbstständige (Stand 2014): € 11.000 \end{itemize} +% Source0: https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/Steuerbuch2014i-rz_web_NEUalleseiten_verlinkt.pdf?4cxx82 \subsection{Beihilfen} Beachte besonders die Zuverdienstgrenzen bei Studien- und Familienbeihilfe. Die Grenzen sowie die Konsequenzen bei Überschreitung sind in den jeweiligen Artikeln angegeben. diff --git a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex index f8037c8..77585b8 100644 --- a/articles/finanz_studienbeihilfe.tex +++ b/articles/finanz_studienbeihilfe.tex @@ -21,14 +21,14 @@ Zusätzlich müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein: \end{itemize} \subsection{Höhe der Beihilfe} -Die Höhe der Studienbeihilfe wird aus der \enquote{Höchststudienbeihilfe} minus einiger Faktoren errechnet. Du kannst zwischen € 5,- und € 679,- im Monat bekommen. Dieser Betrag hängt von diversen Faktoren ab. Du kannst dir im Vorfeld online\footnote{\url{http://www.stipendium.at/stipendienrechner}} deine voraussichtliche Studienbeihilfe berechnen. Dies ist wirklich nur als grober Richtwert zu sehen. +Die Höhe der Studienbeihilfe wird aus der \enquote{Höchststudienbeihilfe} minus einiger Faktoren errechnet. Du kannst zwischen € 5,- und € 679,- im Monat bekommen. Dieser Betrag hängt von diversen Faktoren ab. Du kannst dir im Vorfeld online\footnote{\url{http://www.stipendienrechner.at/studienbeihilfen.htm}} deine voraussichtliche Studienbeihilfe berechnen. Dies ist aber nur als grober Richtwert zu sehen. An der Studienbeihilfe hängen auch einige Sonderleistungen wie z.B: Fahrtkostenzuschuss, Auslandszuschuss, usw. \\ Die Beihilfe kann sich durch folgende Punkte verringern: \begin{itemize} \item Einkünfte aus Nebenjobs, wenn der jährliche Verdienst mehr als € 8.000,- beträgt \item Zumutbare Unterhaltsleistungen der Eltern, EhepartnerInnen oder eingetragenen PartnerInnen -\item den Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages +\item Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag \end{itemize} \textbf{Achtung:} auch Arbeitslosengeld, Waisenpension, Kinderbetreuungsgeld und 13. sowie 14. Monatsgehalt zählen als Einkünfte! @@ -39,7 +39,7 @@ Sollte sich der monatliche Betrag durch oben genannte Abzüge auf unter € 5,- Ein Anspruch besteht für die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Semester. Unter bestimmten Bedingungen kannst du aber auch weitere Toleranzsemester beantragen. \subsection{Leistungsnachweis} -In den ersten beiden Semestern reicht eine Inskriptionsbestätigung. Nach dem zweiten Semester musst du einen Nachweis über 30 ECTS oder 14 Semesterwochenstunden erbringen. Der volle Leistungsnachweis berechtigt dich zum Weiterbezug der Studienbeihilfe bis zum Ende der Anspruchsdauer für das Bachelorstudium. Nach dem 6. Semester (also bis zum Ende der Antragsfrist des 7. Semesters) musst du zumindest 90 ECTS oder 42 Semesterwochenstunden nachweisen können. Schaffst du das nicht, erlischt lediglich dein Anspruch, du musst aber nichts zurückzahlen.\\ +In den ersten beiden Semestern reicht eine Inskriptionsbestätigung. Nach dem zweiten Semester musst du einen Nachweis über 30 ECTS erbringen. Der volle Leistungsnachweis berechtigt dich zum Weiterbezug der Studienbeihilfe bis zum Ende der Anspruchsdauer für das Bachelorstudium. Nach dem 6. Semester (also bis zum Ende der Antragsfrist des 7. Semesters) musst du zumindest 90 ECTS nachweisen können. Schaffst du das nicht, erlischt lediglich dein Anspruch, du musst aber nichts zurückzahlen.\\ \subsection{Wechsel des Studiums} % §17 StudFG, Stand 2013 % Du darfst dein Studium genauso wie bei der Familienbeihilfe nicht öfters als zweimal wechseln und das nur jeweils innerhalb der ersten zwei Semester (plus der Inskriptionsfrist des dritten Semesters). Wechselst du nach dem zweiten Semester, erlischt dein Anspruch für die Dauer, die du dein altes Studium betrieben hast.\\ @@ -50,8 +50,9 @@ Wenn du alle LVAs aus dem alten Studium im neuen Studium verwenden kannst, gilt Bei einem SelbsterhalterInnenstipendium spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle. Folgende Kriterien müssen für ein SelbsterhalterInnenstipendium erfüllt sein: \begin{itemize} \item Vor der Zuerkennung der Studienbeihilfe musst du dich mindestens 48 Monate lang selbst erhalten haben. Diese 48 Monate müssen nicht durchgehend gewesen sein, allerdings musst du in jedem Kalenderjahr, in dem du Monate angerechnet haben möchtest, zumindest € 7.272,- verdient haben. Die Zeit des Präsenz- bzw. Zivildienstes zählt ebenfalls zu den 48 Monaten, dabei gibt es keine Mindesteinkommensgrenze. -\item Du darfst nicht mehr als 30 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze erhöht sich für jedes Jahr, das du länger als vier Jahre gearbeitet hast, um ein Jahr – maximal jedoch um fünf Jahre. Für Zeiten der Kinderbetreuung bis zum zweiten Lebensjahr erhöht sich die Altersgrenze ebenfalls um ein Jahr. +\item Du darfst nicht mehr als 29 Jahre alt sein, bevor du zu studieren beginnst. Diese Altersgrenze erhöht sich für jedes Jahr, das du länger als vier Jahre gearbeitet hast, um ein Jahr – maximal jedoch um fünf Jahre. Für Zeiten der Kinderbetreuung bis zum zweiten Lebensjahr erhöht sich die Altersgrenze ebenfalls um ein Jahr. \end{itemize} +% Source0: http://www.studieren.at/studienfinanzierung/selbsterhalterstipendium (2014-09) Die monatliche Höchststudienbeihilfe beträgt € 679. Du musst bei diesem Stipendium genauso auf dein Einkommen achten, wie bei der normalen Studienbeihilfe. diff --git a/articles/finanz_studiengebuehren.tex b/articles/finanz_studiengebuehren.tex index fa44af4..c5d96c4 100644 --- a/articles/finanz_studiengebuehren.tex +++ b/articles/finanz_studiengebuehren.tex @@ -11,3 +11,5 @@ Dies gilt unabhängig vom Alter der Studierenden. Ausländische Studierende bezahlen eine Studiengebühr von € 726,72 pro Semester. Alle übrigen Studierenden (auch außerordentliche Studierende) zahlen € 363,36 pro Semester.\\ Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die auf der Website der ÖH noch detaillierter erklärt werden\footnote{\url{http://www.oeh.ac.at/rundumsgeld/\#studiengebuehren}}. + +Der ÖH-Beitrag von € 18,00 ist unabhängig davon von allen Studierenden zu bezahlen. -- 2.43.0